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Teilnahmebedingungen 2010/11

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN (hier zum download als PDF)
1. Anmeldung

Die Anmeldung zu ASV-Lehrgängen kann von jedem Teilnehmer einzeln vollzogen werden. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn sie Online vor Anmeldeschluss getätigt wurde. Mit Abschluss der Online-Anmeldung und gleichzeitiger Zustimmung der Teilnahmebedingungen wird der Betrag der Lehrgangsgebühr und der zugebuchten Komponenten zur Zahlung fällig. Die Annahme der Anmeldung durch den ASV erfolgt durch die Aufnahme in die Teilnehmerliste. Auf eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung verzichtet der Teilnehmer. Ist eine Aufnahme in die Teilnehmerliste nicht möglich, wird der Teilnehmer explizit vom ASV-Lehrwesen informiert.

 
1.1 Anmelde-Procedere

Eine Anmeldung ist ausschließlich über die Online-Anmeldung möglich. Sollte die Anmeldung nicht vollständig sein, oder kann durch fehlende Angaben (Lehrgangsnummer, Name, Verein und Zusammensetzung des Geldbetrages) auf der Überweisung der Geldeingang keinem Lehrgang zugeordnet werden, wird der überwiesene Betrag zurück überwiesen. Wir behalten uns jedoch vor, dafür eine Bearbeitungsgebühr von 2,- Euro zu berechnen. 

Bitte keine Sammelüberweisungen!
 
Bitte geben Sie unbedingt auf dem Überweisungsträger mit den unten aufgeführten Kürzel an, wie sich der Geldbetrag zusammensetzt ( z.B. Lehrgangsgebühr = LGG; Lift = Li; Hotel = Ho), siehe Musterüberweisung!
 
 
 
2. Anmeldetermine

Die Anmeldetermine sind verbindlich einzuhalten. Die Reihenfolge der Geldeingänge entscheidet im Falle einer Ausbuchung des Lehrgangs. Nachmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich und werden nur bei freien Kapazitäten berücksichtigt. Ein Anspruch auf Lehrgangsteilnahme besteht nicht automatisch dadurch, dass die vollständige Anmeldung beim ASV eingegangen ist.

 
3. Lehrgangsgebühren
Die Lehrgangsgebühren sind auf das Konto des Allgäuer Skiverband e.V. – Referat Lehrwesen bei der Sparkasse Allgäu, Kontonummer 610 425 035, BLZ 733 500 00 zu überweisen.
 
4. Rücktritt
Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Kursbeginn von der Anmeldung zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs (Mail oder Fax) der Rücktrittserklärung!
 
Hotel
• Bei Rücktritt bis zum Meldeschluss werden 100% der Übernachtungskosten erstattet
• Bei Rücktritt nach Meldeschluss erfolgt keine Erstattung der Übernachtungskosten
 
Liftkarten
• Bei Rücktritt bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 100% der Liftkosten erstattet
• Bei späterem Rücktritt erfolgt eine Erstattung von 50% der Liftkosten
• Liftkarten sind nicht übertragbar und werden ausschließlich nur an die Person ausgegeben, für die sie auch bestellt wurde!
 
Lehrgangsgebühr
• Bei Rücktritt bis zum Meldeschluss werden 80% der Lehrgangsgebühr erstattet
• Bei Rücktritt nach Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Lehrgangsgebühr erstattet
• Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Erstattung der Lehrgangsgebühr
 
Für alle oben genannten Leistungen (Hotel, Liftkarten, Lehrgangsgebühr) ist ausschließlich das ASV Lehrwesen der Ansprechpartner!
 
Zusätzlich fallen bei allen Rückerstattungen 2,- EUR Bearbeitungsgebühr an!
 
5. Sonderregelung "X-Structor Paket"

Das X-Structor Paket ist ausschließlich im Gesamten buchbar, die Lehrgangskosten müssen komplett bis zum Anmeldeschluss des ersten Lehrgangs überwiesen werden. Die Anmeldung gilt damit automatisch nur für alle im Paket beinhalteten Lehrgänge, ein Tausch mit anderen ASV Lehrgängen ist nicht möglich, ebenso erfolgt keine Rückerstattung für einzelne Lehrgänge. Auch ist eine Übertragung einzelner Lehrgänge auf weitere Personen nicht möglich.

 
6. Rücktrittversicherung (Reiserücktrittversicherung)
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!
Abgeschlossen werden kann z.B. eine Reise-Rücktritt-Versicherung bei DSV aktiv, für die schon eine Mitgliedschaft bei DSV aktiv besteht oder gleichzeitig eine Mitgliedschaft beantragt wird.
Diese kann ausschließlich nur über den Versicherungsanbieter (z.B. DSV aktiv) und nicht über das ASV-Lehrwesen abgeschlossen werden!
 
7. Kauf von Liftkarten

Beim Vermerk auf der Anmeldung, dass die Liftkarte vom ASV besorgt werden soll, verpflichtet sich der Teilnehmer diese ab zu nehmen (siehe auch 4. Rücktritt => Liftkarten). Die Berechtigung zu einer verbilligten Liftkarte erfolgt nur mit einer gültigen IVSI oder ISIA Marke/Ausweis. Ist dieser Ausweis nicht vorweisbar bzw. ungültig muss die Differenzgebühr vor Ort in bar entsprechend entrichtet werden.

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