Christian Keller
ASV Kampfrichterobmann
Kampfrichter
Eine ordnungsgemäße Durchführung von Skiwettkämpfen bedarf ausgebildeter Kampfrichter. Wir sind dankbar, wenn sich Sportkameradinnen und Sportkameraden für diese Tätigkeit zur Verfügung stellen, denn sie leisten mit Ihrer Tätigkeit einen großen Beitrag für die Jugendarbeit.
Folgende Voraussetzungen gelten für einen Kampfrichter im BSV:
- Mindestalter 18 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mitgliedschaft in einem Verein, der über den BSV dem Deutschen Skiverband angegliedert ist
- Neutralität und Objektivität
- Regelkenntnisse: Ein Kampfrichter muss das Regelbuch (IWO/DWO/IBU und Reglements kennen und die Regeln richtig und angepasst auslegen können. Alle relevanten Regelements finden Sie hier.
- Loyalität: Der Kampfrichter hat nach bestem Wissen und Gewissen die entsprechenden Regeln zu vertreteten und ist unbestechlich und redlich.
- Entschiedungsfreudigkeit: Ein Kampfrichter muss Entscheidungen schnell und klar treffen können, in aller Regel in Zusammenarbeit mit dem Kampfgericht bzw. der Jury.
- Persönlichkeit: Ein Kampfrichter muss Sicherheit bei der Auslegung im Regelwerk erlangen und mit Freude, Engagement und Überzeugung seine Tätigkeit ausüben.
Es wird von einem Kampfrichter erwartet, dass
- der Kampfrichter alle Wettkämpfer gleich behandelt
- er sich gegenüber den Organisatoren neutral und objektiv verhält und wenn es die Umstände erfordern, auch zu Ungunsten des Organisators entscheidet
- er keine direkten Sympathien zu Mannschaften oder Wettkampfteilnehmern zeigt und man daraus eventuell falsche Schlüsse ziehen könnte.
Des Weiteren zählt zu den Aufgaben eines Kampfrichters dem Veranstalter bei den Vorbereitungen zu helfen sowie den Verlauf der Wettkämpfe zu kontrollieren und dabei den BSV zu vertreten. Vorteilhaft ist es dabei, wenn er selbst aus dem aktiven Skisport kommt, dies zählt jedoch nicht als Voraussetzung.