Sonderregelungen zur Gewährung der Vereinspauschale 2021

Liebe ASV-Vereine,

zur Förderung des Sports sowie zur Unterstützung der Sportvereine in der Corona-Pandemie gelten laut Bayerischem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einige Sonderregelungen zur Gewährung der Vereinspauschale 2021:

  • Verdoppelung der Vereinspauschale auch im Jahr 2021
  • Verzicht auf Erfordernis eines Jugendanteils i. H. v. 10 %, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.
  • Beitragsaufkommen: Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden.
  • Verlängerung der Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale bis 6. April 2021

Alle weiteren Infos findet ihr in der Datei VEREINSPAUSCHALE 2021

Post Author: Florian Kuiper